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57078 Siegen

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Rechnungsdienste

Rechnungswesen 4.0

Das klassische Rechnungswesen befindet sich zurzeit im Umbruch: Im Zuge der Digitalisierung und der Industrie 4.0 eröffnen sich auch in unserem Arbeitsfeld neue Möglichkeiten. Auch hier geht es – genau wie bei der Industrie 4.0 – um die Vernetzung unserer Services mit der modernen Kommunikations- und Informationstechnologie.

Auch Ohrndorf + Partner befindet sich auf dem Weg in Richtung einer papierlosen Kanzlei, was für unsere Kunden eine Reihe von Vorteilen mit sich bringt. So ist es auf Wunsch möglich, den Dokumentenaustausch für Sie komplett digital durchzuführen oder von unterwegs auf Ihre sämtlichen Unterlagen zuzugreifen. Diese Prozesse sparen beiden Seiten Zeit und verbessern unsere Effizienz beträchtlich. Wenn dieses Angebot für Sie von Interesse ist, zögern Sie bitte nicht, persönlich mit uns in Kontakt zu treten. Unsere Rechnungsdienste umfassen unter anderem folgende Schwerpunkte:

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Je nach Ihren unternehmerischen Ansprüchen bzw. denen Ihrer beteiligten Banken erstellen wir für Sie Ihren kompletten Jahresabschluss von der einfachen Einnahmen-/Überschussrechnung bis zum Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung, welcher den strengen Basel II- und KWG-Vorgaben entspricht.

  • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
  • Jahresabschluss nach IFRS
  • Gewinnermittlungen
  • Erstellung von Sonderbilanzen
  • Liquidationsabschlüsse
  • Auseinandersetzungsbilanzen

Um Ihnen aus dem Geflecht des Steuerdschungels zu helfen, erstellen wir nach den neuesten Gesetzen und Bestimmungen:

  • Erklärungen zur Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Feststellungserklärungen

Buchführung und Kostenrechnung

Die Finanzbuchhaltung ist ein Teil der Buchhaltung, der die erfolgswirksamen und -unwirksamen Zahlungsvorgänge einer Unternehmung erfasst und die abrechnungstechnische Vorstufe für die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlusses ist. Zur Finanzbuchführung ist grundsätzlich jeder Kaufmann, sofern er nicht als Minderkaufmann gem. § 4 HGB gilt, verpflichtet. Zusätzlich besteht bei bestimmten Größenmerkmalen nach § 141 AO für steuerliche Zwecke die Verpflichtung zur Finanzbuchführung.

Vertrauen Sie uns Ihre Finanzbuchhaltung an, denn wir verfügen über jahrelange Erfahrung und die modernste Technik. Des Weiteren finden wir mit modernster Prüftechnik und Prüfungssoftware Fehler im Belegwesen und in der Buchung und minimieren somit das Risiko einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung. 

Wir erstellen und prüfen gesetzlich vorgeschriebene Buchführungen und Aufzeichnungen von Unternehmen und Freiberuflern nach § 238 und § 264 HGB, um jederzeit einen Überblick über die Vermögenslage und den Schuldenstand unserer Mandanten zu gewährleisten. Unser Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Finanzbuchhaltung. Desweiteren sind wir bei der Erstellung freiwilliger Buchführungen oder Aufzeichnungen von privaten Vermögensverwaltungen oder -gesellschaften behilflich. Auf Wunsch übernehmen wir auch Ihr Mahnwesen sowie Ihren Zahlungsverkehr. Zudem erleichtern wir Ihnen die Auswahl und Einführung von speziellen Buchführungs-, Kostenrechnungs- und Kalkulationssystemen und sind Ihnen bei der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für Hausverwalter und -eigentümer behilflich.

Internationale Rechnungslegung

Die EU hat sich für die IAS/IFRS als einheitliche Rechnungslegungsnormen entschieden. In diesen Standards und Interpretationen werden Regeln zur externen Berichterstattung von Unternehmen aufgestellt. Alle EU-Unternehmen, die einen geregelten Markt in Anspruch nehmen, müssen spätestens vom Jahre 2005 an die Aufstellung von Konzernabschlüssen nach den Vorschriften der IAS/IFRS vornehmen.

Wir erstellen auf Wunsch Ihren Abschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) und unterstützen Sie bei der Umstellung Ihres Rechnungswesens auf IFRS. Der höhere Informationsgehalt eines IFRS-Abschlusses kann zudem der Unternehmensführung bessere Entscheidungshilfe für die Konzernleitung bieten. Darüber hinaus können sich durch einen IFRS-Abschluss Ihre Bilanzkennzahlen und somit Ihr Rating verbessern.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. So ist es nicht nur unsere Aufgabe, regelmäßig die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEüV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) zu überprüfen oder zu erstellen, sondern unseren Mandanten auch bei der Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung behilflich zu sein. Darüber hinaus können wir uns auch mit der Erstellung von Arbeitsverträgen befassen.

Zusammenfassend erstellen wir für Sie

  • vollständige Lohn- & Gehaltsabrechnungen, Baulohnabrechnungen,
  • Meldungen und Nachweise an das hiesige Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften,
  • alle anderen in diesem Zusammenhang anstehenden Bescheinigungen und Anträge.

Auch beraten wir Sie gerne über das Thema der betrieblichen Altersversorgung und Lebensarbeitszeitkonten. Dies alles erfolgt natürlich nicht nur unter Berücksichtigung neuester gesetzlicher Bestimmungen, sondern auch vor dem Hintergrund lohnsteuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten, die gerade für Sie als Arbeitgeber von entscheidender Bedeutung sein können.

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